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Für welche Personen empfiehlt sich eine 24-Stunden-Pflege?
- ... die ständigen Betreuungsbedarf haben und zu Hause leben wollen
- ... die auf einen Heimplatz warten - zur Überbrückung
- ... die eine vorübergehende Betreuung benötigen
- ... die eine Begleitung im Alltag benötigen
Dank der finanziellen Zuwendungen seitens der öffentlichen Hand (Pflegegeld, Förderung Land/Bund) ist eine 24-Stunden-Betreuung für JEDERMANN leistbar!
Was bedeutet 24-Stunden-Pflege?
Diese Form der Betreuung ist seit Juli 2007 gesetzlich geregelt. Sie wird in der Regel von 2 Betreuungspersonen ausgeführt, die im Haushalt mitleben und sich in einem individuell festzulegenden Rhythmus abwechseln. Voraussetzung ist ein eigenes Zimmer für die Betreuungsperson.
Ihre 24-Stunden-Betreuung
180 Geprüfte aktive Pfleger:innen
über 253000 Geleistete Pflegetage
über 597000 Behördengänge
Leistbare 24-Stunden-Pflege
Die Kosten unterteilen sich in eine Vermittlungsgebühr und die Kosten für die Betreuungsperson selbst. Der Agenturbeitrag in Höhe von € 310.- pro Monat beinhaltet neben der Vermittlung von Betreuungskräften auch die Kosten für Behördenwege, Qualitätssicherung und Beratung.
Das Grundhonorar für die selbständige Betreuungskraft beträgt € 70,- pro Tag. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von der Pflegestufe der zu betreuenden Person und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Die An- und Abreisekosten teilen sich die Betreuungskraft und die Familie der zu betreuenden Person.
Die Betreuungskraft wohnt für die Dauer der Arbeitsperiode in der Hausgemeinschaft, der zu betreuenden Person (eigener Wohnraum und volle Verpflegung). Bei jeder Betreuungsperson werden sowohl fachliche Kompetenz als auch der Nachweis der Unbescholtenheit, der Auszug aus dem Strafregister, verlangt. Die Unterlagen der Pfleger und Pflegerinnen beinhalten auch Informationen über Alter, Familienhintergrund, Lebenslauf, ect.