Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Pflege bei Schlaganfall in Wien, Niederösterreich und dem Burgenlandin der gewohnten Umgebung

Selbstständigkeit und Lebensqualität zurückgewinnen.

Ein Schlaganfall ist ein einschneidendes Ereignis für den Betroffenen und seine Angehörigen und verändert das Leben von einer Minute auf die andere. Bei einem Schlaganfall, auch als Hirnschlag bekannt, handelt es sich um eine plötzlich auftretende Durchblutungsstörung des Gehirns, welche die Nervenzellen und das Gehirn schädigt. Die Folgen können äußerst unterschiedlich sein und reichen von einseitigen Lähmungen bis hin zu Sprach-, Sprech- und Sehstörungen.

Nach der Behandlung im Spital und der Rehabilitation ist das Zuhause der optimale Ort für die weitere Genesung. Nach diesem medizinischen Notfall ist in der Regel die Unterstützung durch 24-Stunden-Betreuungskräfte erforderlich. 

Unsere 24-Stunden-Betreuungskräfte bieten Ihrem Angehörigen eine perfekte Versorgung in den eigenen vier Wänden.

Pflegeleistungen nach einem Schlaganfall

Nach einem Schlaganfall kann der Gesundheitszustand mit der richtigen Pflege erheblich verbessert werden. Spezielle Rehabilitationsprogramme helfen, Bewegungsabläufe wieder zu erlernen und Muskeln zu stärken. Während des Genesungsprozesses ist die aktive Mitarbeit des Patienten besonders wichtig. Ziel ist es, alltägliche Tätigkeiten, zum Beispiel das Aus- und Ankleiden, die Körperpflege oder das Kämmen, wieder selbst verrichten zu können und so ein großes Stück Lebensqualität sowie Selbstständigkeit zurückzuerlangen. Unsere erfahrenen und einfühlsamen 24-Stunden-Betreuungskräfte versorgen den individuellen Bedürfnissen entsprechend und nehmen sich geduldig die Zeit, die benötigt wird und ermutigen Ihren Angehörigen auf dem Genesungsweg.

Kosten für die Pflege nach einem Schlaganfall

Da es aufgrund eines Schlaganfalls oft zur Pflegebedürftigkeit kommt, erteilt der zuständige Versicherungsträger in der Regel je nach Ausprägung der gesundheitlichen Beeinträchtigung nach der Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegekraft eine Pflegestufe. Das monatliche Pflegegeld ist unter anderem für die Deckung der Kosten für die Pflege vorgesehen. Reicht das Pflegegeld nicht zur Begleichung der Kosten aus, ist der restliche Betrag von dem Pflegebedürftigen zu zahlen. Wird zumindest die Pflegestufe 3 bewilligt, erhält die pflegebedürftige Person vom Sozialministeriumservice zusätzlich 800 Euro pro Monat für zwei durchgehend angemeldete 24-Stunden-Betreuungskräfte.

Auf unseren Pflegedienst ist Verlass!

Zum Seitenanfang