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Für welche Personen empfiehlt sich eine 24-Stunden-Pflege?

  • Personen, die ständigen Betreuungsbedarf haben und zu Hause leben wollen
  • Personen, die auf einen Heimplatz warten - zur Überbrückung
  • Personen, die eine vorübergehende Betreuung benötigen, weil pflegende Angehörige ausfallen (Krankheit, Spital oder Kuraufenthalt, Urlaub,...)

Dank der finanziellen Zuwendungen seitens der öffentlichen Hand (Pflegegeld, Förderung Land/Bund) ist eine 24-Stunden-Betreuung für JEDERMANN leistbar!

Was bedeutet 24-Stunden Pflege?

Diese Form der Betreuung ist seit Juli 2007 gesetzlich geregelt. Sie wird in der Regel von 2 Betreuungspersonen ausgeführt, die im Haushalt mitleben und sich in einem individuell festzulegenden Rhythmus abwechseln. Voraussetzung ist ein eigenes Zimmer für die Betreuungsperson.

Wir beraten Sie gerne:

Mag. Robert Hanreich
Telefon: 0664 / 40 60 906

Dkfm. Sissy Hanreich
Telefon: 0664 / 13 22 567

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