Leistbare 24-Stunden-Pflege
Die Kosten unterteilen sich in eine Vermittlungsgebühr und die Kosten für die Betreuungsperson selbst.
Der Agenturbeitrag in Höhe von € 160.- pro Monat beinhaltet neben der Vermittlung von Betreuungskräften auch die Kosten für Behördenwege, Qualitätssicherung und Beratung.
Das Grundhonorar für die selbständige Betreuungskraft beträgt € 70,- pro Tag. Die tatsächliche Höhe ist abhängig von der Pflegestufe der zu betreuenden Person und der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Die An- und Abreisekosten teilen sich die Betreuungskraft und die Familie der zu betreuenden Person.
Die Betreuungskraft wohnt für die Dauer der Arbeitsperiode in der Hausgemeinschaft, der zu betreuenden Person (eigener Wohnraum und volle Verpflegung).
Bei jeder Betreuungsperson werden sowohl fachliche Kompetenz als auch der Nachweis der Unbescholtenheit, der Auszug aus dem Strafregister, verlangt. Die Unterlagen der Pfleger und Pflegerinnen beinhalten auch Informationen über Alter, Familienhintergrund, Lebenslauf, ect.