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Häufig gestellte Fragen zum Thema Pflegegrad

Unsere 24-Stunden-Pflege-Agentur berät Sie ausführlich.

Wenn Sie oder ein Angehöriger eine Pflegestufe erhalten möchten, müssen Sie einen Antrag bei dem zuständigen Versicherungsträger stellen.

Das Formular für die Beantragung einer Pflegestufe finden Sie im Downloadbereich.

Da die Voraussetzungen der unterschiedlichen Pflegestufen sowie die gesetzlichen Regelungen zur Pflege und Betreuung häufig zu Unsicherheiten führen, haben wir einige Fragen, die unserem Pflegedienst besonders oft gestellt werden, für Sie zusammengestellt und beantwortet:

Wo und wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Den Antrag müssen Sie bei dem zuständigen Versicherungsträger stellen, von dem Sie eine Rente oder Pension erhalten. Diese sind die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Berufstätige Personen, Angehörige und Bezieher*innen einer Mindestsicherung oder eines Rehabilitationsgelds müssen den Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt stellen

Was wird bei der Begutachtung für eine Pflegestufe gefragt?

Im Rahmen der Begutachtung durch eine Ärztin/einen Arzt oder eine diplomierte Pflegefachkraft werden die Punkte kommunikative und kognitive Fähigkeiten, Verhalten und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheits- und therapiebedingter Anforderungen sowie Alltagsgestaltung und soziale Kontakte überprüft.

Wann gibt es welche Pflegestufe?

  • Pflegestufe 1: Der Pflegeaufwand muss mehr als 65 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 192,00 € gezahlt.
  • Pflegestufe 2: Der Pflegeaufwand muss mehr als 95 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 354,00 € gezahlt.
  • Pflegestufe 3: Der Pflegeaufwand muss mehr als 120 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 551,60 € gezahlt.
  • Pflegestufe 4: Der Pflegeaufwand muss mehr als 160 Stunden pro Monat betragen. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 827,10 € gezahlt.
  • Pflegestufe 5: Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden bei einem außergewöhnlichen Pflegeaufwand betragen. Es wird ein Pflegegeld von 1123,50 € gezahlt.
  • Pflegestufe 6: Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden betragen, wenn regelmäßig rund um die Uhr zeitlich nicht planbare Pflegeleistungen erforderlich sind oder Tag und Nacht eine Betreuungsperson anwesend sein muss, um eine Eigen- oder Fremdgefährdung zu verhindern. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 1568,90 € gezahlt.
  • Pflegestufe 7: Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden betragen, sofern keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mehr möglich sind. Es wird ein Pflegegeld in Höhe von 2061,80 € gezahlt.

Was kann ich tun, wenn die Pflegestufe abgelehnt wird?

Sind Sie mit dem Bescheid nicht zufrieden, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Arbeits- und Sozialgericht klagen.

Ab welcher Pflegestufe besteht Anspruch auf Ersatzpflege - Urlaubsvertretung?

Ab der Pflegestufe 3 erhalten Sie von dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung eine Förderung der Ersatzpflege, die mindestens eine Woche dauern muss und höchstens vier Wochen im Jahr betragen darf. Bei minderjährigen Pflegebedürftigen und Demenzerkrankten beträgt die Grenze für die Bewilligung vier Tage und wird bereits als Pflegestufe 1 gewährt.

Wer bekommt die Pflegestufe 7?

Die höchste Pflegestufe 7 sieht den maximalen Leistungsumfang vor. Diese wird Personen, die in ihrer Selbstständigkeit so stark eingeschränkt sind, dass sie einen sehr hohen Pflegebedarf haben, erteilt. Der Pflegeaufwand muss mehr als 180 Stunden betragen, sofern keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mehr möglich sind.

Sie haben Fragen? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu unserem Pflegedienst auf.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags?

In der Regel erhalten Sie wenige Wochen nach der Begutachtung einen Bescheid des Versicherungsträgers. Das Pflegegeld wird, mit dem den Ansuchen folgenden Monat, rückwirkend ausbezahlt. 

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