Die Pflege nach einem Herzinfarkt in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland
Im gewohnten Umfeld neue Kraft schöpfen.
Ein Herzinfarkt, auch als Myokardinfarkt bekannt, gehört zu den Ereignissen, vor dem sich die meisten Menschen fürchten. Tritt dieser medizinische Notfall tatsächlich ein, ist schnelles Handeln gefragt. Nach dem Spitalaufenthalt und der Rehabilitation ist in der Genesungsphase in den eigenen vier Wänden oft eine 24-Stunden-Pflege erforderlich, um eine lückenlose Versorgung des Patienten sicherzustellen.
Neben der Pflege sind auch Gespräche wichtig, da ein Herzinfarkt nicht nur körperliche, sondern in vielen Fällen auch psychische Folgen, insbesondere in Form von Ängsten vor einem weiteren Infarkt, hinterlässt.
Unsere 24-Stunden-Betreuungspersonen haben immer ein offenes Ohr für Ihren Angehörigen und unterstützen ihn einfühlsam im Tagesablauf.
Pflegeleistungen nach einem Herzinfarkt
Im Anschluss an einen Herzinfarkt besteht grundsätzlich das Risiko eines zweiten Infarkts. Auch Herzrhythmusstörungen und ein kardiogener Schock können im Nachgang auftreten. Im Rahmen der 24-Stunden-Betreuung werden erneute Herzinfarkt Symptome schnell erkannt. Sofern es körperlich möglich ist, erfolgen regelmäßig vorsichtige Bewegungsübungen, um die Durchblutung zu fördern und Stress zu reduzieren. Für eine optimale Behandlung ist außerdem die regelmäßige, korrekte Medikamenteneinnahme unverzichtbar, die durch die 24-Stunden-Betreuung sicher gestellt wird. Die 24-Stunden-Betreuungskraft kümmert sich außerdem um die hauswirtschaftliche Versorgung inklusive Putzen, Kochen, Waschen, Bügeln und Einkaufen.
Kosten für die Pflege nach einem Herzinfarkt
Nach einem Herzinfarkt kann es zur Pflegebedürftigkeit kommen, sodass bei dem zuständigen Versicherungsträger eine Pflegestufe zu beantragen ist. Wird eine Pflegestufe gewährt, ist das monatliche Pflegegeld für die Deckung eines Teils der Kosten für die häusliche Pflege vorgesehen. Die restlichen Kosten muss der Pflegebedürftige zahlen. Wird zumindest die Pflegestufe 3 bewilligt, erhält die pflegebedürftige Person vom Sozialministeriumservice zusätzlich 800 Euro pro Monat für zwei durchgehend angemeldete 24-Stunden-Betreuungskräfte.
Haben Sie Fragen und wünschen eine ausführliche Beratung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf.